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Quellverweis: eRecht24

Vertragsbedingungen:

Die Schwimmschule Jürgen Lamping führt einmal in der Woche Schwimmkurse für verschiedene Zielgruppen durch. An gesetzlichen Feiertagen, zwei Wochen in den Sommerferien, sowie zwei Wochen über Weihnachten und den Jahreswechsel
finden keine Kurse statt.

2 ABSCHLUSS DES VERTRAGES
Der Vertrag kommt durch die umseitige Anmeldung zustande und wird erst durch die Unterschrift der Vertragspartner oder dessen gesetzlichen Vertreters wirksam. Der Vertragspartner erhält eine Durchschrift der Anmeldung.

3 BEITRAGSZAHLUNG
Bei vereinbarter monatlicher Zahlung wird der Beitrag am jeweiligen Fälligkeitsdatum per SEPA-Lastschriftverfahren durch die Schwimmschule Jürgen Lamping für den individuellen Zeitraum (am 15. oder 30. des Monats) eingezogen.
Kommt der Vertragspartner mit der vereinbarten Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wird der noch offene Betrag für die gesamte Laufzeit des Vertrages fällig.

4 LEISTUNGSSTÖRUNG
Die Verpflichtung zur Zahlung ist unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der von der Schwimmschule Jürgen Lamping angebotenen Leistung.
Wird die Erfüllung des Vertragsgegenstandes aus Gründen, die die Schwimmschule Jürgen Lamping nicht zu vertreten hat, unmöglich, so besteht weder ein Anspruch auf Rückzahlung noch auf Schadensersatz. Eine längere Krankheitszeit wird ab der 3.Woche beitragsfrei an die ursprünglich vereinbarte Laufzeit angehängt, sofern ein
ärztliches Attest dies belegt. Einzelne versäumte Kursstunden können nicht gesammelt und nachgeholt werden.

5 KÜNDIGUNG
Der Vertrag kann bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt dann einen Monat. Eine fristlose vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grunde möglich (z.B. Umzug in einen über 30 km entfernten Wohnort, langfristige Krankheit o.Ä.).

6 HAFTUNG
Die Schwimmschule Jürgen Lamping sowie deren Mitarbeiter haften nicht für Schäden, die sich der Vertragspartner bei der Benutzung der Einrichtungen zuzieht. Das gilt auch für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

7 VERTRAGSVERLÄNGERUNG
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass bei einer Verlängerung des Vertrages über die ursprünglich vereinbarte Mindestlaufzeit hinaus, der Monatsbeitrag angehoben werden kann. In diesem Fall wird dem Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Änderungen bezüglich der Adresse oder Bankverbindung sind der Schwimmschule Jürgen Lamping unverzüglich mitzuteilen.

8 SONSTIGES
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und werden dem Vertragspartner gleichfalls schriftlich übergeben.

9 GEWÄHRLEISTUNG
Die Schwimmschule Jürgen Lamping gewährleistet die optimale Durchführung der Kurse durch geschultes Fachpersonal.